Lockerungen für den Sportbetrieb ab 24.02.2022

Mit der neuen Nds. Coronaverordnung ist der Sportbetrieb sowohl im Innenraum als auch im Außenbereich im Zeitraum vom 24.02.-03.03.2022 wieder unter 3G-Bedingungen (vollständig Geimpft, Genesen, oder Getestet) erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Ab dem 04.03.2022 entfallen die Zugangsbeschränkungen zu den Sportanlagen komplett. Die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen außer beim Sporttreiben bleibt für alle ab 14 Jahren bestehen. Für Kinder im Alter von 6-13 Jahren reicht eine einfache Maske. Die generellen Regelungen zu Abstand, Hygiene und Lüften gelten weiterhin.

Sportbetrieb während Winterruhe bis 23.02.2022

Für den Sportbetrieb gilt mindestens bis zum 23.02.2022 in der Zeit der Winterruhe die 2Gplus-Regelung der Warnstufe 3 (geimpft/genesen + Testnachweis oder Booster). Bei einer Kapazitätsbegrenzung auf 10qm pro sporttreibender Person gilt 2G (geimpft/genesen und 10qm verfügbar). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der 2G- und 2Gplus-Regelung ausgenommen. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, die nur zum Sporttreiben abgesetzt werden darf.

2Gplus ab Mittwoch, 01.12.2021 für Sportbetrieb im Innenraum

Ab Mittwoch, 01.12.2021 gilt in der Region Hannover gemäß Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 der niedersächsichen Coronaverordnung und damit strengere Regeln auch für den Sportbetrieb. Für den Trainingsbetrieb im Innenraum benötigen alle Erwachsenen sowie alle Übungsleiter/innen zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis auch ein aktuelles, negatives Testergebnis. Booster-Geimpfte sind ab dem 04.12.2021 von der Testpflicht befreit. Im Außenbereich gilt die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der 2Gplus-Regelung ausgenommen. Außerdem wird in Warnstufe 2 die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen außer beim Sporttreiben (d.h. Betreten, Verlassen der Sporthalle, auf Fluren, in Umkleiden, sanitären Einrichtungen und Duschen). Weiterhin ist auf Abstand, Hygiene und Lüften zu achten.