Neuregelungen für den Sportbetrieb im Innenraum ab 26.08.2021

Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung und der neuen Allgemeinverfügung der Region Hannover gelten ab heute (26.08.2021) für den Sportbetrieb im Innenbereich die 3G-Regel: Alle Personen (Trainer/innen, Helfer/innen und Teilnehmer/innen) müssen geimpft, genesen oder getestet sein!

– Schnelltests dürfen nicht älter als 24h sein, PCR-Tests nicht älter als 48h
– Schüler/innen und Kinder unter 6 Jahre brauchen keine Nachweise