Lockerungen für den Sportbetrieb ab 24.02.2022

Mit der neuen Nds. Coronaverordnung ist der Sportbetrieb sowohl im Innenraum als auch im Außenbereich im Zeitraum vom 24.02.-03.03.2022 wieder unter 3G-Bedingungen (vollständig Geimpft, Genesen, oder Getestet) erlaubt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Ab dem 04.03.2022 entfallen die Zugangsbeschränkungen zu den Sportanlagen komplett. Die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen außer beim Sporttreiben bleibt für alle ab 14 Jahren bestehen. Für Kinder im Alter von 6-13 Jahren reicht eine einfache Maske. Die generellen Regelungen zu Abstand, Hygiene und Lüften gelten weiterhin.