2Gplus ab Mittwoch, 01.12.2021 für Sportbetrieb im Innenraum

Ab Mittwoch, 01.12.2021 gilt in der Region Hannover gemäß Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 der niedersächsichen Coronaverordnung und damit strengere Regeln auch für den Sportbetrieb. Für den Trainingsbetrieb im Innenraum benötigen alle Erwachsenen sowie alle Übungsleiter/innen zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis auch ein aktuelles, negatives Testergebnis. Booster-Geimpfte sind ab dem 04.12.2021 von der Testpflicht befreit. Im Außenbereich gilt die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der 2Gplus-Regelung ausgenommen. Außerdem wird in Warnstufe 2 die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen außer beim Sporttreiben (d.h. Betreten, Verlassen der Sporthalle, auf Fluren, in Umkleiden, sanitären Einrichtungen und Duschen). Weiterhin ist auf Abstand, Hygiene und Lüften zu achten.