2G-Regel für den Sport- und Wettkampfbetrieb im Innenraum ab 12.11.2021

Gemäß der neuen Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt ab dem 12.11.2021 die 2G-Regel für die Nutzung der städtischen und privaten Sporthallen sowie für die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen. Der Zutritt ist auf Personen beschränkt, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Regelung gilt sowohl für Teilnehmer als auch für Übungsleiter, Eltern und Begleitpersonen.