Sportbetrieb während Winterruhe bis 23.02.2022

Für den Sportbetrieb gilt mindestens bis zum 23.02.2022 in der Zeit der Winterruhe die 2Gplus-Regelung der Warnstufe 3 (geimpft/genesen + Testnachweis oder Booster). Bei einer Kapazitätsbegrenzung auf 10qm pro sporttreibender Person gilt 2G (geimpft/genesen und 10qm verfügbar). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von der 2G- und 2Gplus-Regelung ausgenommen. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, die nur zum Sporttreiben abgesetzt werden darf.