Neue Coronaverordnung ab 24.11.2021

Mit Inkrafttreten der neuen Niedersächsischen Coronaverordnung gilt für das Sporttreiben im Innenbereich ab dem 24.11.2021 weiterhin die 2G-Regel: Alle Personen (Trainer/innen, Helfer/innen und Teilnehmer/innen ab 18 Jahren) müssen geimpft oder genesen sein! Zusätzlich besteht ab 6 Jahren Maskenpflicht (außer beim Sporttreiben). Für den Außenbereich findet 3G Anwendung.